DSGVO-konformer Auftritt - wie Du schnell 100€ pro Besucher sparst

RA Rauchfuss

Impressum, Facebook-Pixel, Google Analytics & Co. sollten DSGVO-konform eingebunden werden. Ich helfe Dir dabei!

DSGVO-konformer Auftritt

Eine Website erfüllt mehrere Aufgaben. Sie ist eine digitale Visitenkarte, ein digitaler Lebenslauf, eine Angebotspräsentation, Online-Shop, Gästebuch, Foto-Album, Webinarraum,…

Je nach Umfang hat die Website auch entsprechende Aufgaben zu erfüllen. Praktische Helferlein gibt es online zu genüge.



Wenn die Website ein Offline-Laden wäre

Vergleicht man die eigene Website mit seinem offline Ladengeschäft, so fehlt der direkte Austausch mit den Besucher*innen. In meinem Ladengeschäft kann ich sie direkt ansprechen und erfahre im besten Falle, wonach sie suchen und warum sie den Laden (ohne etwas zu kaufen) wieder verlassen. Vielleicht hätte ich die gesuchte Ware ja auch für sie bestellen können?

Oder wollten sie sich einfach nur die Zeit in der Mittagspause vertreiben? Die Chance auf Nachfrage gibt es in der Form in der Online-Version nicht. Dennoch habe ich als Websiten-Betreiber ein Interesse daran zu erfahren, welcher Teil meine Seite gut besucht ist und welcher nicht. Dazu gibt es zahlreiche Tracking-Tools. Eins davon ist Google Analytics.

Tracking

Zu Google Analytics habe ich bereit einen Blog-Beitrag geschrieben. Diesen kannst Du hier nachlesen.

https://onlinerechthaben.de/google-analytics-und-die-dsgvo/

Google Analytics DSGVO-konform einzusetzen ist nicht ganz einfach. Ohne extra Einstellungen vorzunehmen, kann das schnell die Aufmerksamkeit der Datenschutzbehörde nach sich ziehen.

Auch Facebook-Pixel werden gerne eingesetzt um zu erfahren, wie viele Leute aufgrund der geschalteten Facebook-Werbeanzeigen auf die Seite kamen. Denn bei jeder Marketing-Ausgabe stellt sich die Frage: war das rückblickend eine sinnvolle Ausgabe? Sollte wieder in diese Werbe-Kampagne investiert werden, oder ist das Geld woanders besser angelegt? Lohnt sich eventuelle eine Erhöhung des Werbe-Budgets?

Was gilt es für einen DSGVO-konformen Auftritt zu beachten?

Veröffentlichung

Das Gesetz und die Gerichte haben diesen Tracking-Methoden enge Grenzen gesetzt.

Hierbei gibt es einiges zu beachten.

Hier ein kleines Beispiel:
Einem Kläger wurden 100€ Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Schriften über Google Fonts eingebunden wurden und damit eine Datenübermittlung in die USA als datenschutzrechtlich unsichereres Drittland übermittelt wurde. Seit dem Schrems II Urteil ist der Datentransfer in nicht-EU-Staaten heikel - ganz besonders in die USA. Nun stell Dir mal vor, jeder deiner Websitebesucher fordert 100€ von dir… nun kannst Du dir selber ausrechnen, wie schnell sich eine anwaltliche Beratung hier ausgezahlt hätte.

Übrigens ist es heute einfacher denn je, Verstöße systematisch zu erfassen. Dazu werden kleine Programme geschrieben, die automatisch das Internet abscannen. Die Treffer werden dann gesammelt und aufbereitet. Vielleicht kennst Du das Vorgehen noch von den File-Sharing Abmahnungen. Dort wurde auch automatisiert nach Rechtsverstößen gesucht. Dieses Geschäftsmodell hat sich nun etwas verlagert.

Website ist nicht DSGVO-konform? Erste Geschäftsmodelle nehmen Website ins Visier

Du lachst. Aktuell gibt es tatsächlich Leute, die daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben, reihenweise Websitenbetreiber anschreiben und 100€ Schmerzensgeld für den Einsatz von Google Fonts fordern.

Ob diese tatsächlich damit vor Gericht Erfolg hätten, das ist eine andere Frage. Für Unternehmen dürfte es oft jedoch einfacher sein schnell die 100€ zu zahlen und die Sache direkt vom Tisch zu haben. Soweit so gut. Doch was, wenn nun eine ganze Masse an Menschen auf diese Idee kommen?

Überlege Dir einmal kurz, wie viele Menschen aktuell deine Website besuchen. Und nun multiplizierst Du diese Zahl mit 100 und hängst an das Ergebnis ein Euro-Zeichen ran. Das ist mitunter schon eine andere Summe, die schneller das Budget sprengt.

Neben Einzelpersonen können natürlich Anwaltskanzleien und nun auch andere Organisationen tätig werden. Das hat der EuGH entschieden. Z.B. können nun auch Verbände Datenschutzverstöße für andere geltend machen, wie zum Beispiel die Verbraucherschutzzentralen.

Es wird also in Zukunft eher öfter zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen, wenn der Online-Auftritt nicht DSGVO-konform ist. Ein Grund mehr deinen Online-Auftritt zu überprüfen.

Ich helfe Dir deinen Internet-Auftritt DSGVO-konform zu machen.

Hier gehts zum Kontakt:


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