Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung
Du öffnest den Briefkasten und findest ein Schreiben von einem Anwalt. Plötzlich bist Du verunsichert, ärgerst Dich und fragst Dich: Muss ich mir jetzt Sorgen machen? Wenn in dem Schreiben von einer „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“ die Rede ist, lautet die kurze Antwort: Ja, aber nicht kopflos. Denn viele dieser Abmahnungen betreffen Menschen, die nichts Böses wollten, und oft lässt sich die Lage viel entspannter klären, als sie auf den ersten Blick wirkt.
Ob als Privatperson oder kleines Unternehmen: Wer Inhalte online nutzt, kommt früher oder später mit dem Urheberrecht in Berührung. Schon kann der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Raum stehen: ein Bild aus der Google-Suche, ein Musikclip auf Instagram oder ein Textbaustein aus dem Netz. Die Folge ist eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung und kurzer Frist.
In diesem Beitrag informiert der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Johannes Rauchfuss darüber, was genau hinter einer solchen Abmahnung steckt, wie man am besten reagiert und warum es sich lohnt, dabei auf juristischen Rat zu setzen.
Inhalt
Was steckt eigentlich hinter einer Abmahnung und wie sollte man damit umgehen?
Wer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhält, ist oft erst einmal verunsichert. Kein Wunder, schließlich handelt es sich dabei meist um ein anwaltliches Schreiben mit juristischen Formulierungen, Fristen und teils hohen Forderungen.
Doch was genau ist das eigentlich? Kurz gesagt ist eine Abmahnung der Versuch, eine angebliche Rechtsverletzung, beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung, außergerichtlich zu klären. Der Vorwurf kann dabei ganz unterschiedlich aussehen: von der unerlaubten Nutzung eines Fotos auf der eigenen Website über das Teilen eines Musikstücks in den sozialen Medien bis hin zu einem angeblichen Download über eine Tauschbörse.
Typischerweise verlangt der abmahnende Urheber nicht nur, dass das beanstandete Verhalten künftig unterlassen wird, sondern auch Geld, in der Regel eine Kombination aus Schadensersatz für die Nutzung seines Werkes und Anwaltskosten. Oft wird auch eine sogenannte Unterlassungserklärung mitgeschickt, die man unterschreiben soll. Und das alles innerhalb weniger Tage.
Abmahnung nicht ignorieren, sondern richtig reagieren!
Hinter solchen Abmahnungen stehen oft spezialisierte Kanzleien oder Rechteinhaber, die gezielt nach Verstößen suchen. Besonders betroffen sind Personen oder kleine Unternehmen, die sich beim Verwenden von Inhalten im Internet vielleicht nicht bewusst sind, dass sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen. Schon ein schnell heruntergeladenes Bild oder ein musikalischer Hintergrund in einem Video können juristisch heikel werden.
Deshalb ist es wichtig, auf eine Abmahnung weder panisch noch leichtfertig zu reagieren. Man sollte das Schreiben weder ignorieren noch vorschnell zahlen oder irgendetwas unterschreiben. Eine ruhige und informierte Herangehensweise ist entscheidend, idealerweise mit rechtlichem Beistand. So lässt sich schnell einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderungen angemessen sind und wie man am besten weiter vorgeht.
Was ist eine urheberrechtliche Abmahnung?
Der Begriff „Urheberrecht” wird von vielen Menschen zunächst mit Kunst, Musik und Romanen in Verbindung gebracht. Und das stimmt auch. In der Praxis kann jedoch bereits die Verwendung eines einzelnen Bildes auf einer Website, eines kurzen Textabschnitts oder eines Liedes in einem Social-Media-Clip eine urheberrechtliche Abmahnung auslösen.
Eine Abmahnung ist eine Warnung mit Folgen
Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung behauptet jemand, seine Rechte an einem Werk seien verletzt worden. Das kann ein Fotograf, ein Designer, ein Musiker oder ein Verlag sein. Also meist jemand, der ein sogenanntes „urheberrechtlich geschütztes Werk” erstellt hat. Dieses Werk darf ohne Erlaubnis grundsätzlich nicht verwendet, kopiert, veröffentlicht oder verbreitet werden.
Stellt der Rechteinhaber eine solche Nutzung fest, beauftragt er oft eine Kanzlei, den Nutzer abzumahnen. Dies geschieht üblicherweise in Form eines Schreibens, das oft sehr offiziell und einschüchternd wirkt.
Typischer Inhalt einer Abmahnung
Inhaltlich besteht eine Abmahnung meistens aus mehreren Teilen: Zunächst wird beschrieben, was genau passiert sein soll. Beispielsweise kann es sein, dass ein Bild ohne Lizenz auf einer Website verwendet wurde oder ein Lied in einem Video auftaucht, das online veröffentlicht wurde. Anschließend folgt die Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Um sicherzustellen, dass dies auch wirklich geschieht, wird eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Wenn du eine solche unterschreibst, verpflichtest Du dich rechtlich dazu, den Verstoß nicht zu wiederholen. Passiert es dir dann doch noch einmal, droht dir eine saftige Vertragsstrafe. Die Strafe für den wiederholten Verstoß ist in der Unterlassungserklärung angegeben und beträgt nicht selten mehrere tausend Euro.
Und als wäre das noch nicht genug, geht es dann meist auch um Geld. Der Rechteinhaber möchte Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung und fordert von Dir oft auch die Erstattung der Anwaltskosten. Die Summen sind dabei sehr unterschiedlich. Sie unterscheiden sich je nachdem, worum es geht, wie bekannt das Werk ist und wie es genutzt wurde. Hierbei solltest Du jedoch aufpassen, denn nicht selten sind die Anwaltskosten und der Schadensersatz deutlich überhöht.
Aber warum das Ganze?
Auch wenn es sich manchmal unfair anfühlt: Die Abmahnung soll in erster Linie dazu dienen, Rechtsverstöße außergerichtlich zu klären. Das heißt, statt gleich vor Gericht zu ziehen, wird Dir die Möglichkeit gegeben, die Sache zu beenden und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Aus Sicht des Urheberrechts ist das ein pragmatischer Weg. Für Dich als Abgemahnten ist es allerdings oft eine stressige und unangenehme Überraschung.
Abmahnung unbedingt ernst nehmen!
Eine urheberrechtliche Abmahnung solltest Du unbedingt ernst nehmen. Auch wenn nicht jede Abmahnung automatisch berechtigt ist, solltest Du sie nie ignorieren. Wenn du nicht rechtzeitig reagierst, riskierst Du ein Gerichtsverfahren, das schnell teuer werden kann. Andererseits solltest Du auch nicht vorschnell zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn damit bindest Du dich rechtlich und übernimmst eventuell Verpflichtungen, die gar nicht notwendig gewesen wären.
Tipp vom Rechtsanwalt: Ruhe bewahren und Rat holen!
Wenn Dir ein solches Schreiben ins Haus flattert, solltest Du nicht in Panik verfallen, sondern tief durchatmen. Nicht googeln, nicht panisch antworten und bitte auch nicht direkt zahlen. Viel besser ist es, wenn du dich juristisch beraten lässt. So lässt sich klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderungen angemessen sind und wie Du im konkreten Fall am besten vorgehst. Oft lässt sich die Angelegenheit deutlich entspannter lösen, als es auf den ersten Blick aussieht.
Welche typischen Gründe gibt es für urheberrechtliche Abmahnungen?
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen kommen oft überraschend. Betroffene fragen sich häufig, was genau sie eigentlich falsch gemacht haben. Dabei entstehen die meisten Verstöße im Alltag, meist ohne böse Absicht. Trotzdem können sie teuer werden. Ein Blick auf die typischen Auslöser solcher Abmahnungen lohnt sich deshalb.
Private Nutzung: Wenn aus Unwissen ein Problem wird
Im privaten Bereich passiert eine Urheberrechtsverletzung oft schneller, als Du denkst. Ein Beispiel, das in der Praxis häufig vorkommt, ist das Herunterladen oder Teilen von Musik, Filmen oder Spielen über Tauschbörsen. Diese Form des Filesharings ist technisch zwar nicht mehr auf der Höhe der Zeit, zählt aber weiterhin zu den klassischen Abmahngründen. Viele dieser Fälle lassen sich nämlich auch noch Jahre später nachvollziehen.
Auch das Kopieren von Bildern aus dem Internet sorgt regelmäßig für Ärger. Viele Menschen denken, dass ein Bild, das bei Google angezeigt wird, frei verwendbar ist. Das ist jedoch ein Irrtum. Die allermeisten online gefundenen Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Wer sie ohne Erlaubnis in einem Blog, auf einer privaten Website oder bei Instagram postet, verletzt damit das Recht des Fotografen oder der Agentur.
Geschäftliche Nutzung: Wenn der gute Eindruck teuer wird
Im geschäftlichen Umfeld können Urheberrechtsverletzungen noch schneller ernsthafte Konsequenzen haben. Unternehmen, Selbständige oder auch Vereine greifen gerne zu Bildern, Texten oder Grafiken, die online leicht verfügbar sind. Besonders beliebt sind Stockfotos aus Bilddatenbanken. Doch nicht alle Inhalte dort sind automatisch kostenlos oder uneingeschränkt nutzbar. Wer ein Bild ohne die passende Lizenz verwendet, riskiert eine Abmahnung, selbst wenn das Bild nur auf einer kleinen Firmenhomepage oder in einem Social-Media-Post erscheint.
Auch Texte oder Musikstücke, die übernommen und auf der eigenen Website eingebunden werden, können problematisch sein. Viele denken, dass es ausreicht, die Quelle zu nennen oder den Urheber zu verlinken. Das genügt jedoch in der Regel nicht. Entscheidend ist, ob die Nutzung überhaupt erlaubt war und ob die Lizenz das konkrete Vorhaben abdeckt.
Typische Gründe für urheberrechtliche Abmahnungen
Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung reagieren?
Wenn eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten liegt, schießt Dir der Puls erst einmal in die Höhe. Viele wissen nicht so recht, was das bedeutet, und reagieren entweder mit Schockstarre oder mit dem Impuls, die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Beides ist verständlich, aber leider keine gute Idee. Denn die Reaktion auf eine Abmahnung kann darüber entscheiden, ob es bei einer einmaligen Zahlung bleibt oder ob man sich langfristig Ärger einhandelt.
Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden!
Der wichtigste Tipp gleich vorweg: Eine Abmahnung solltest Du niemals ignorieren. Auch wenn der Text einschüchternd wirkt oder man sich keiner Schuld bewusst ist, solltest Du das Schreiben ernst nehmen. Ignorieren führt in vielen Fällen nur dazu, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet. Dann wird es für Dich nicht nur stressiger, sondern auch deutlich teurer.
Nicht sofort blind bezahlen!
Genauso falsch ist es allerdings, wenn Du in blinder Panik sofort zahlst oder die mitgeschickte Unterlassungserklärung einfach unterschreibst. Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Kompromiss aussieht, kann rechtlich weitreichende Folgen haben. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist bindend und Verstöße dagegen können zu hohen Vertragsstrafen führen, selbst wenn Du gar nicht vorhattest, etwas falsch zu machen.
Verhandele nicht auf eigene Faust mit der Gegenseite!
Ein häufiger Fehler ist es, selbst Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen, um die Sache „einfach zu klären”. Das wirkt zwar höflich, kann aber rechtlich nach hinten losgehen. Auch selbst formulierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet sind ungeeignet und verschärfen die Lage eher, als dass sie sie entschärfen.
Richtig auf eine Abmahnung reagieren und rechtliche Beratung einholen!
Besser ist es, einen Schritt zurückzutreten, tief durchzuatmen und sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu gehört, die Fristen im Auge zu behalten und das Schreiben gründlich zu lesen. In solchen Fällen solltest Du nicht zögern, rechtlichen Beistand einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann schnell erkennen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderungen angemessen sind und ob es sich lohnt, zu verhandeln oder Widerspruch einzulegen.
Folgen der Abmahnung abschwächen
Die gute Nachricht ist: Viele Abmahnungen lassen sich entschärfen, wenn man frühzeitig und mit klarem Kopf reagiert. In manchen Fällen lässt sich sogar ganz vermeiden, dass man etwas unterschreiben oder zahlen muss. Deshalb gilt: Nicht überstürzt handeln, sondern rechtlich prüfen lassen. Danach kann man in Ruhe entscheiden, wie es weitergeht. Und dabei hilft Dir Rechtsanwalt Johannes Rauchfuss.
Wie prüft ein Anwalt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Wer eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten findet, möchte in der Regel vor allem eines wissen: „Muss ich wirklich zahlen und wenn ja, wie viel?” Genau hier setzt die anwaltliche Prüfung an. Denn nicht jede Abmahnung ist automatisch gerechtfertigt und die geforderten Beträge sind nicht immer angemessen.
Form und Inhalt des Abmahnschreibens werden genau geprüft
Wenn eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eintrifft, prüft ein Anwalt zunächst die formale und inhaltliche Gestaltung des Schreibens. Wurden die konkreten Vorwürfe nachvollziehbar dargestellt? Sind die Fristen rechtlich angemessen? Wurde die Abmahnung im Namen eines tatsächlich berechtigten Rechteinhabers ausgesprochen? Genau diese Punkte entscheiden darüber, ob und wie ernst das Schreiben genommen werden muss.
Oft finden sich in Abmahnschreiben standardisierte Textbausteine oder pauschale Behauptungen. Ein guter Anwalt erkennt schnell, ob es sich um ein ernsthaftes Anliegen handelt oder eher um den Versuch, mit minimalem Aufwand maximalen Druck auszuüben. Dabei ist auch wichtig, dass eine Abmahnung keinen Schuldspruch darstellt, sondern zunächst lediglich eine zivilrechtliche Behauptung ist.
Rechteinhaberschaft und Beweislage müssen kritisch hinterfragt werden
Ein zentraler Punkt jeder rechtlichen Prüfung einer urheberrechtlichen Abmahnung ist die Frage, ob der Abmahner das Recht hat, die Abmahnung auszusprechen. Gehört ihm das Bild, das Musikstück oder der Text tatsächlich? Oder verfügt er nur über eine Lizenz, deren Umfang unklar ist? Ist der Abmahner der Urheber?
Gerade bei Stockfotos, Agenturmaterial oder Inhalten aus sozialen Netzwerken ist oft unklar, wer was wann und wie weitergegeben hat. Wir prüfen, ob die Gegenseite ihren Anspruch sauber belegen kann. Dazu gehört auch die Prüfung der technischen Beweislage. Dies gilt insbesondere bei IP-Adressen im Filesharing-Bereich oder bei Screenshots von Webseiten.
Bewertung der Unterlassungserklärung und möglicher Risiken
Fast immer liegt dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wenn Du diese unterschreibst, verpflichtest Du dich in der Regel lebenslang, bestimmte Inhalte nicht mehr zu nutzen. Wenn Du erneut gegen das Urheberrecht und die Unterlassungserklärung verstößt, droht eine empfindliche Vertragsstrafe.
Es ist daher genau zu prüfen, ob diese Erklärung in der vorgeschlagenen Form überhaupt notwendig oder sinnvoll ist. In vielen Fällen wird eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung empfohlen, die den rechtlichen Anforderungen genügt, für den Mandanten aber deutlich weniger riskant ist. Hier gilt: Wer zu viel verspricht, kann später teuer dafür bezahlen.
Einschätzung der geforderten Zahlungsbeträge
Auch die finanziellen Forderungen gehören auf den Prüfstand. Ein Anwalt überprüft, wie der Schadensersatz berechnet wurde, ob die Höhe nachvollziehbar ist und ob die geltend gemachten Anwaltskosten überhaupt erstattungsfähig sind. Oft ist es möglich, die Beträge zu senken oder sie sogar ganz zurückzuweisen, insbesondere, wenn die Abmahnung ungenau, überzogen oder unbegründet ist.
Richtige Strategie ist entscheidend!
Nach der Prüfung stellt sich die entscheidende Frage: Wie geht man weiter vor? Je nach Situation entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten unterschiedliche Vorgehensweisen. Manchmal lohnt sich ein kompletter Widerspruch gegen die Abmahnung. In anderen Fällen ist es klüger, eine Verhandlung anzustreben oder einen Vergleich zu schließen. Die beste Lösung hängt immer vom Einzelfall ab und davon, wie gut der Anwalt sich mit der Gegenseite, dem Sachverhalt und der aktuellen Rechtsprechung auskennt.
Was passiert, wenn man auf eine Urheberrechtsabmahnung falsch reagiert?
Wir haben es ja schon mehrfach erwähnt: Handele nicht vorschnell, falsch oder überhaupt nicht auf eine urheberrechtliche Abmahnung. Auch wenn Du die Abmahnung am liebsten vergessen würdest, ist das die schlechteste Lösung. Aber was, wenn man doch so reagiert hat? Oder wenn man vorschnell die Kosten und Gebühren gezahlt hat?
Abmahnung ignoriert? Dann droht ein gerichtliches Verfahren!
Wer eine Abmahnung ignoriert, geht ein hohes Risiko ein. Denn die Gegenseite kann beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das geht oft sehr schnell und sogar ohne Anhörung des Abgemahnten. Mit der Verfügung wird das beanstandete Verhalten sofort untersagt. Wer dagegen verstößt, riskiert Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
UNoch unangenehmer wird es, wenn die Sache vor Gericht landet. Dann kommen zu den ursprünglichen Forderungen auch noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Diese können sich schnell vervielfachen, nur weil man auf das erste Schreiben nicht reagiert hat.
Unterlassungserklärung vorschnell unterschrieben? Gefahr der Vertragsstrafe
Auch eine überhastete Reaktion kann problematisch sein. Wenn Du die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibst, verpflichtest Du dich in vielen Fällen für mehrere Jahre. Wenn es später doch noch einmal zu einem ähnlichen Verstoß kommt, wird automatisch eine hohe Vertragsstrafe fällig.
Besonders tückisch ist, dass diese Strafen auch dann greifen, wenn die Wiederholung unbeabsichtigt war. Beispielsweise, weil irgendwo noch ein altes Bild eingebunden ist, das übersehen wurde. Deshalb solltest Du nichts unterschreiben, ohne dass Du Dirdu Dir ganz sicher bist, was das konkret bedeutet.
Zahlung geleistet? Trotzdem keine Ruhe?
Ein weiterer Irrtum besteht darin, dass man nach einer Zahlung seine Ruhe hat. In vielen Fällen ist die Abgabe der Unterlassungserklärung das eigentliche Ziel der Abmahner. Wer nur zahlt, aber keine Erklärung abgibt, kann trotzdem auf Unterlassung verklagt werden. Umgekehrt gilt: Wer nur die Erklärung abgibt, aber nicht zahlt, riskiert ebenfalls rechtliche Schritte.
Kurz gesagt: Die Reaktion muss gut überlegt und rechtlich abgestimmt sein. Einmal falsch gehandelt, lässt sich der Schaden später nur schwer korrigieren.
Rechtzeitig handeln, richtig reagieren!
Die beste Reaktion auf eine Abmahnung ist eine fundierte und durchdachte Reaktion. Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten! Wer frühzeitig den richtigen Weg einschlägt, kann viele Probleme vermeiden und unnötige Kosten abwenden. Oft lassen sich mit der richtigen Strategie sogar Lösungen finden, bei denen es weder zu einem Verfahren noch zu hohen Zahlungen kommt.
Du hast eine Abmahnung erhalten? Dann lasse sie jetzt schnell und unkompliziert prüfen!
Wer eine Abmahnung erhält, braucht vor allem eines: Klarheit. Und zwar schnell. Wenn Du dich fragst, ob das alles rechtens ist, ob die Forderung berechtigt ist oder ob Du reagieren musst, bist Du bei Rechtsanwalt Johannes Rauchfuss genau richtig.
Er ist technikaffin, denkt digital und erklärt juristische Themen so, dass sie auch ohne Jurastudium verständlich sind. Als Anwalt mit Schwerpunkt im IT- und Datenschutzrecht kennt er die typischen Abmahnfallen der digitalen Welt: von unlizenzierten Bildern auf der Website bis hin zu eingebetteter Musik in den sozialen Medien. Ganz egal, ob es um eine urheberrechtliche Abmahnung, eine datenschutzrechtliche Anfrage oder eine technische Stolperfalle im Online-Auftritt geht: bei Rechtsanwalt Rauchfuss erhältst Du eine ehrliche und fundierte Einschätzung.
Abmahnung ohne Wartezeit und komplizierten Papierkram prüfen lassen!
Du möchtest wissen, wie Du mit der Abmahnung umgehen sollst? Schicke uns das Schreiben einfach per E-Mail oder nutze das Kontaktformular auf der Website. Du erhältst zeitnah eine erste rechtliche Einschätzung: klar, verständlich und ganz ohne Paragraphenchaos.
Handele jetzt und sichere Dich rechtlich ab!
Je früher Du dich meldest, desto größer sind die Chancen, die Angelegenheit ohne große Folgekosten oder langwierige Verfahren zu lösen. Wenn Du also eine Abmahnung erhalten hast oder unsicher bist, ob eine Nutzung im Internet rechtlich problematisch sein könnte, melde Dich gern. Eine ruhige, sachliche Einschätzung vom Fachmann ist der beste erste Schritt. Genau das bekommst Du bei Johannes Rauchfuss.
Fazit
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