Ärger mit der Aufsichtsbehörde? Strafverfahren im Gange?
Ich verteidige Dich gegenüber der Aufsichtsbehörde, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Lerne in diesem Beitrag, wie Du dich selbst frühzeitig schützt!
Frühzeitig mit der richtigen Verteidigung beginnen
Gerade im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es wichtig, rechtzeitig und besonnen zu reagieren. Eine vorschnelle Äußerung kann selten zurückgenommen werden – mit teils fatalen Auswirkungen für das Verfahren. Was gesagt ist, ist gesagt.
Inhaltsverzeichnis
Keine Aussage ohne Anwalt
Als Beschuldigter musst Du dich selber nicht belasten und auch an deiner eigenen Überführung nicht mitwirken. Dazu gehört zB auch, dass Du nicht verpflichtet bist, Passwörter oder PINs herauszugeben, oder die Verschlüsselung deiner Geräte aufzuheben!
Dieser Grundsatz nennt sich „nemo tenetur“.
Die Aussage als Beschuldigter wird im Strafrecht als „Einlassung“ bezeichnet.
Ob und in welcher Form eine Einlassung überhaupt sinnvoll ist, das sollte erst nach Überprüfung der Aktenlage gemeinsam mit einem fachkundigen Rechtsanwalt entschieden werden. Der Anwalt kann sich mittels Akteneinsicht ein Bild von er Lage machen und die nächsten Schritte sinnvoll besprechen.
Wenn ich gefragt werde, ob man sich selbst verteidigen, dann rate ich davon meistens ab.
Solltest Du Kenntnis von einem Strafverfahren haben, in dem Du als Beschuldigte*r geführt wirst, solltest Du unverzüglich einen Strafverteidiger einschalten und weitere Schritte mit diesem besprechen. Rechtsanwälte im Strafrecht – und auch nur im Strafrecht (!) – werden übrigens Verteidiger gennant
Die Besonderheit der Verteidigung im Datenschutzrecht
Im Datenschutzrecht ist die Verteidigung ganz besonders spannend, da es eine Mitwirkungspflicht mit den Aufsichtsbehörden gibt. Diese steht wiederum im Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz, sich selbst nicht belasten zu müssen. In solchen Fällen solltest Du unbedingt professionelle anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen.
Zusammenarbeit mit der Behörde vs. sich nicht selbst belasten
Das ist ähnlich wie bei Steuerstraftaten. Gegenüber den Finanzbehörden ist man als betroffene Person zur Mitwirkung verpflichtet. Das gilt auch im Datenschutzrecht. Auch im Datenschutzrecht ist man zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verpflichtet. Gleichzeitig gilt in der Verteidigung der Grundsatz, dass man sich selbst nicht belasten und auch an der eigenen Überführung nicht mitwirken muss. Dazu stellt das Gesetz auch ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zur Seite.
Memo tenetur – der Grundsatz der Verteidigung
Auf Fragen, mit deren wahrheitsgemäßer Aussage ich mich selber belasten würde, darf ich als Beschuldigter die Antwort verweigern. Aber was, wenn offiziell noch gar kein Strafverfahren läuft? Dann bin ich mangels formalen Akts auch noch gar kein Beschuldigter und habe gar kein Aussageverweigerungsrecht. Und das wissen die Behörden genau für sich zu nutzen…!
Beschuldigter werde ich nämlich erst durch einen formalen Akt der Behörde, jetzt als Beschuldigter einer Tat geführt zu werden. Das heißt die Behörde kann im Datenschutzrecht noch sehr lange mit der Aufklärung des Sachverhalts beschäftigt sein und dazu auf deine Mithilfe als Verantwortlicher angewiesen sein.
An dieser Stelle wird es mit der Verteidigung besonders knifflig. Der Spagat zwischen Zusammenarbeit mit der Behörde & sich nicht selbst belasten ist schwierig und sollte daher nur mit einem in beiden Rechtsgebieten fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.
Bereits die Äußerung „darauf möchte ich nicht antworten, ich verweigere die Aussage“ kann das eigentliche Strafverfahren gerade erst lostreten. Zwar darf einem die Verweigerung der Aussage grundsätzlich nicht zum Nachteil gereicht werden. Dies gilt jedoch erst, wenn das Strafverfahren bereits läuft. Soweit soll es aber gar nicht kommen. Hier ist echtes Fingerspitzengefühl gefragt.
Neben dem Datenschutzrecht habe ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht gelegt.
Kontaktiere mich frühzeitig, am besten „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“ und noch was zu retten ist.
Hier gehts zum Kontakt:
„Datenschutz macht Spaß.
Denn bei mir bekommst du Datenschutz mit Humor.
Praxisnah?
Na logo!“
– Johannes Rauchfuss,
Rechtsanwalt für Datenschutz