ZFU - BGH-Urteil 2025: Revolution in der Welt der Online-Kurse und Coachings

RA Rauchfuss

Wie das ZFU-Urteil vom BGH die Online-Business Welt auf den Kopf stellte

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt für Anbieter von Online-Kursen und Coachings in Deutschland. Ein bahnbrechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am 12. Juni 2025 hat das Verständnis und die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) grundlegend verändert. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Bildungsanbieter, die ihre Kurse digital anbieten. In diesem Beitrag nehmen wir das Urteil genauer unter die Lupe und erklären, was es für die Branche bedeutet.

Das BGH-Urteil im Detail

Kernpunkte des Urteils

Der BGH hat in seinem Urteil (Az. III ZR 109/24) entschieden, dass ein teures Business-Mentoring-Programm, welches digitale Lehrmethoden wie Online-Meetings, Lehrvideos und Einzelbetreuung kombinierte, unter das FernUSG fällt. Trotz der innovativen Darreichungsform und der Bezeichnung als "Mentoring" erklärte der BGH den Vertrag wegen fehlender Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) für nichtig.

Besonders relevant ist, dass der BGH die Meinung des OLG Celle teilt und das FernUSG auch im B2B-Bereich, also bei Verträgen zwischen Unternehmen, anwendbar hält. Dies war höchst um stritten. Die meisten Oberlandesgerichte in Deutschland waren anderer Meinung, da die Idee des FernUSG in den 70er Jahren nun mal der Verbraucherschutz war.

Weite Auslegung des Fernunterrichtsbegriffs

Das Gericht erklärte, die Gesetzesauslegung müsse mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Die traditionelle Unterscheidung zwischen "synchrone" und "asynchrone" Formate sei überholt, da auch Online-Meetings, die aufgezeichnet und zeitversetzt zur Verfügung gestellt werden, als Fernunterricht gelten.

Relevanz für digitale Bildungsangebote

Besonders betont hat der BGH, dass jede Form der strukturierten Wissensvermittlung, die gegen Entgelt und überwiegend räumlich getrennt stattfindet, nun als Fernunterricht anzusehen ist. Dies schließt viele moderne Formen des Lernens und des Coachings mit ein, unabhängig davon, wie sie am Markt positioniert werden.

Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde, also worauf der Coachee einen Anspruch hat. Hier zeigt sich, wer kluge Verträge hat, kann sich absichern.

Was bedeutet das für Anbieter?

Überprüfung der eigenen Kurse

Anbieter von Online-Kursen und Coachings sollten ihre Angebote dringend darauf überprüfen, ob sie den Anforderungen des FernUSG entsprechen. Die zentralen Fragen, die es zu klären gilt, sind:

  • Werden Inhalte gegen Entgelt angeboten?
  • Erfolgt die Vermittlung überwiegend räumlich getrennt?
  • Besteht eine strukturierte Form der Lernerfolgskontrolle?
  • Worauf besteht nach dem Vertrag ein Anspruch?

Notwendigkeit einer ZFU-Zulassung

Ist nur eine dieser Fragen mit Ja zu beantworten, sollte umgehend geprüft werden, ob eine Zulassung durch die ZFU notwendig ist. Diese Zulassung schützt nicht nur vor rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern stellt auch ein Qualitätsmerkmal dar, das das Vertrauen der Lernenden stärken kann.

Anpassungen und Neuausrichtung

Viele Anbieter müssen möglicherweise ihre Kursstrukturen anpassen oder sogar ganz neue Bildungsprodukte entwickeln. Dies kann eine Herausforderung sein, bietet aber auch die Gelegenheit, das eigene Angebot zu modernisieren und an die Spitze der digitalen Bildungsbranche zu setzen.

Fazit

Das BGH-Urteil von 2025 ist ein Weckruf für die Online-Business Welt in Deutschland. Es zeigt, dass rechtliche Rahmenbedingungen dynamisch sind und sich mit der technologischen Landschaft weiterentwickeln. Für Anbieter von Online-Kursen und Coachings ist es nun wichtiger denn je, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Hast du eine dieser Fragen mit "ja" beantwortet und möchtest dein Online-Business auf rechtssichere Beine stellen?

Dann meld dich bei mir und wir prüfen, ob deine Programme eine ZFU-Zulassung wirklich brauchen.

FAQ

Frage: Muss jeder Online-Kurs jetzt eine ZFU-Zulassung haben?
Antwort: Nicht jeder Kurs, aber alle Kurse, die Fernunterricht gemäß den neuen Definitionen bieten, benötigen eine Zulassung. Es lohnt sich, die spezifischen Kriterien genau zu prüfen.

Frage: Was passiert, wenn ich die Zulassung nicht habe, aber benötige?
Antwort: Der Kursvertrag kann für nichtig erklärt werden, was bedeutet, dass Teilnehmer ihre Kursgebühren zurückfordern können. Zudem besteht die Gefahr von Bußgeldern.

Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kurs den rechtlichen Anforderungen entspricht?
Antwort: Eine gründliche Prüfung durch einen auf das Online-Business spezialisierten Anwalt ist empfehlenswert.

Frage: Wie reagiere ich am besten auf das Urteil, um meinen Kurs weiterhin anbieten zu können?
Antwort: Es ist ratsam, umgehend eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Neustrukturierung der Kursangebote vorzunehmen. Ein auf das Online-Recht spezialisierter Anwalt kann hierbei helfen.

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